Frankfurter Rundschau: Pressestimme zum Kopftuchverbot
Frankfurt (ots) - Die Frankfurter Rundschau schreibt zum Kopftuchverbot: Das Kopftuchverbot ist ohnehin nur gestattet, wenn es als Folge eines Verbots aller sichtbaren religiösen, politischen oder philosophischen Zeichen ausgestaltet ist. Ein Arbeitgeber, der das Kopftuch verbietet, aber das Kreuz erlaubt, diskriminiert. Zudem muss das Verbot im Einzelfall begründet werden, müssen alle relevanten Umstände ...